Kurzarbeit
 
 
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ABREITSRECHT
   
 
Kurzarbeit

 

Bei der Kurzarbeit stellen sich für Arbeitnehmer und Arbeitgeber viele Fragen:

Gibt es eine Pflicht zur Kurzarbeit? Welches Entgelt bekommt man wenn Kurzarbeit und Krankheit zusammenfallen? Was bedeutet Kurzarbeit Null? Wie ist das Verhältnis von Kurzarbeit und Urlaub? Interessant ist hier das BAG-Urteil vom 16.12.2008, AZ: 9 AZR 164/08.

Kompliziert ist das Thema Kurzarbeit auch für den Betriebsrat. Der Betriebsrat hat bezüglich der Einführung von Kurzarbeit ein zwingendes Mitbestimmungsrecht nach § 87 BetrVG (Betriebsverfassungsgesetz). Er hat hier häufig zwischen Pest und Cholera zu entscheiden. Dennoch kann Kurzarbeit für die Belegschaft natürlich besser als betriebsbedingte Kündigungen sein. Deshalb hat der Betriebsrat nach § 87 BetrVG auch ein Initiativrecht bezüglich der Kurzarbeit, das heißt er kann diese gegebenenfalls über eine Einigungsstelle erzwingen, vgl. bereits BAG, Beschluss vom 04. März 1986, Az.: 1 ABR 15/84. Bei Vereinbarungen zum Thema Kurzarbeit sollte der Betriebsrat jedoch nicht ohne Berater handeln, um diese für die Arbeitnehmer (durch Aufstockung des Kurzarbeitergeldes und Ausschluss von betriebsbedingten Kündigungen bzw. Arbeitsplatzgarantien) so positiv wie eben möglich zu gestalten.

Wenn Sie Fragen zur Kurzarbeit haben, nutzen Sie unsere Kompetenz als Kanzlei für Arbeitsrecht und setzen sich mit uns in Verbindung.