benachteiligung - Arbeitsrecht
 

 
    Home  Arbeitsrecht  Betriebsrat  Referententätigkeit  Mandantenservice  Kontakt  Impressum

 
 
ARBEITSRECHT
Betriebsrat

 
 
   
 
Benachteiligung  -  Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Ziel des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes vom 14.08.2006 ist es Benachteiligungen aus Gründer der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen, § 1 AGG.

Im Arbeitsrecht ist insbesondere auch die Diskriminierung wegen des Alters ein häufiger Streitpunkt. Mit Urteil vom 21.10.2014 - 9 AZR 956/12 hatte nun das Bundesarbeitsgericht zu entscheiden, ob in einem Unternehmen, das nach Vollendung des 58. Lebensjahres zwei weitere Urlaubstage gewährt, eine Benachteiligung wegen des Alters vorliegt. Eine zulässige unterschiedliche Behandlung wegen des Alters muss § 10 AGG genügen. Danach muss der Zusatzurlaub für ältere Beschäftigte geeignet, erforderlich und angemessen im Sinne des § 10 AGG sein. Dabei hat der Arbeitgeber einen Ermessensspielraum.
Das Bundesarbeitsgericht folgte der Ansicht des Arbeitgebers, der die Auffassung vertrat, dass seine Arbeitnehmer in der Produktion nach Vollendung des 58. Lebensjahres längere Erholungszeiten als jüngere Arbeitnehmer benötigen.

Mit Urteil vom 24.09.2014 - 5 AZR 611/12 hatte das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass eine kirchliche Einrichtung regelmäßig das Tragen eines islamischen Kopftuches während der Arbeit untersagen kann.

Sollten Sie in Bezug auf arbeitsrechtliche Benachteiligung oder in einer anderen arbeitsrechtlichen Frage gerichtlich oder außergerichtliche Unterstützung benötigen, stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung.