Rechtsanwalt URSEL - Gewerkschaft - Arbeitsrecht
 

 
    Home  Arbeitsrecht  Betriebsrat  Referententätigkeit  Mandantenservice  Kontakt  Impressum

 
 
ARBEITSRECHT

 
 
   
 
Gewerkschaft

Frage nach der Gewerkschaftszugehörigkeit im Vorstellungsgespräch:

Im Vorstellungsgespräch ist es dem Arbeitgeber verboten nach einer Gewerkschaftszugehörigkeit zu fragen. Um in so einer Situation aber als organisierter Arbeitnehmer nicht letztendlich doch benachteiligt zu werden, gewährt die Rechtsprechung ein Recht zur Lüge.

Frage nach der Gewerkschaftszugehörigkeit im laufenden Arbeitsverhältnis:

Im laufenden Arbeitsverhältnis kann der Arbeitgeber dagegen ein Fragerecht besitzen. Er muss dafür allerdings ein berechtigtes, billigenswertes und schutzwürdiges Interesse haben, das dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung des Arbeitnehmers und der Koalitionsfreiheit im Rahmen der Abwägung vorgehen muss. Ein solcher Vorrang der betrieblichen Interessen ist insbesondere in tarifpluralen Betrieben denkbar. Nur mit dieser Kenntnis kann der Arbeitgeber die unterschiedlichen tariflichen Regelungen auf die jeweiligen Arbeitsverträge anwenden, die Arbeitnehmer beispielsweise korrekt vergüten und die richtigen Sozialversicherungsbeiträge abführen.

(vgl. BAG, Urteil vom 18.11.2014 - 1 AZR 257/13)

Sollten Sie in Bezug auf die Gewerkschaftszugehörigkeit oder in einer anderen arbeitsrechtlichen Frage gerichtlich oder außergerichtliche Unterstützung benötigen, stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung.