Von Mehrarbeit spricht man, wenn die gesetzliche Arbeitszeit nach dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) überschritten wird. Von der Mehrarbeit zu unterscheiden sind Überstunden.
Sollten Sie in Bezug auf die Themen Überstunden/Mehrarbeit oder in einer anderen arbeitsrechtlichen Frage gerichtlich oder außergerichtliche Unterstützung benötigen, stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung.
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