Hilfe bei Mobbing
 
 
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Hilfe bei Mobbing

 

Mobbing kann grundsätzlich jeden treffen und tritt unabhängig von Geschlecht, Lebensalter, Art der beruflichen Tätigkeit oder Beschäftigungsdauer auf.

Mobbing ist ein ernstzunehmendes Risiko. Bereits in der ersten Phase - wenn ein Konflikt am Arbeitsplatz entsteht – beginnen die ersten psychosomatischen Beschwerden wie Reizbarkeit, Niedergeschlagenheit, Unlustgefühle, Erschöpfung, Kopfschmerzen, Übelkeit, Magenbeschwerden, Schlafstörungen, Schweißausbrüche oder Kreislaufprobleme.

Etwa nach einem halben Jahr bilden sich neben immer stärker werdenden psychosomatischen Beschwerden und Krankheiten auch ernste psychische Befindlichkeitsstörungen heraus. Es kommt zu wiederholten unausweichlichen Erinnerungen oder Wiederinszenierung des Ereignisses in Tagträumen oder Träumen.

Wenn das Mobbing längere Zeit anhält, so verschlimmern sich die körperlichen und psychischen Symptome. In der dritten Phase kann es zu depressiven Zuständen oder Zwangsstörungen kommen. Die Gefahr von Medikamenten- oder Alkoholmissbrauch und der Entwicklung einer Abhängigkeit ist in dieser Phase sehr groß. Am Ende besteht sehr häufig akute Selbstmordgefahr.

Auf Grund seiner Fürsorgepflicht muss der Arbeitgeber etwas gegen Mobbing unternehmen.
Für den Arbeitnehmer selbst besteht über das Beschwerderecht (§§ 84, 85 BetrVG) hinaus die Möglichkeit, gegebenenfalls klageweise gegenüber dem Schädiger seinen Anspruch auf Unterlassung nach §1004 BGB oder Schadensersatz nach § 823 BGB geltend zu machen.

Mit Urteil vom 11.12.2014 hat das Bundesarbeitsgericht mit dem Aktenzeichen 8 AZR 838/13 entschieden, dass ein Schmerzensgeldanspruch wegen Mobbings nicht durch "bloßes Zuwarten" oder Untätigkeit des Arbeitnehmers verwirkt.
Das Rechtsinstitut der Verwirkung wurde durch Richterrecht geschaffen. Es darf aber nicht dazu führen, dass die Verjährung, die gesetzlich geregelt ist, unterlaufen wird.

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, wenn Sie unter Schikanen leiden. WIr helfen Ihnen die notwendigen Schritte zu unternehmen.