Abmahnung
 

 
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ARBEITSRECHT

 
 
   
 
Abmahnung

 

Mit einer Abmahnung setzt ein Arbeitgeber häufig den ersten Schritt zu einer möglichen nachfolgenden Kündigung. Eine Beratung bei einem auf das Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwalt ist in diesem Fall sehr zu empfehlen.

Ein Arbeitnehmer sollte in bestimmten Fällen in zeitlicher Hinsicht unmittelbar auf die Abmahnung reagieren. Ist die Abmahnung unberechtigt oder rechtswidrig, kann der Arbeitnehmer die Entfernung aus der Personalakte verlangen.

Wenn in der Abmahnung mehrere Pflichtverletzungen gerügt wurden und sich anschließend herausstellt, dass eine Pflichtverletzung nicht zutrifft, ist die Abmahnung insgesamt aus der Personalakte zu entfernen. Allerdings darf der Arbeitgeber eine korrigierte Abmahnung aussprechen.

Der Arbeitnehmer hat jedenfalls ein Recht darauf, der Abmahnung in der Personalakte eine Stellungnahme beizufügen.

Wann muss der Arbeitgeber eine berechtigte Abmahnung aus der Personalakte entfernen?

Häufig stellt sich die Frage, wann eine berechtigte Abmahnung aus der Personalakte zu entfernen ist. Mit Urteil vom 16.07.2012 hat das Bundesarbeitsgericht (BAG, 16.07.2012 - Az.: 2 AZR 782/11) entschieden, dass die Aufbewahrungsdauer nicht starr ist, sondern im Einzelfall entschieden werden muss.

Sollten Sie in Bezug auf eine Abmahnung gerichtlich oder außergerichtliche Unterstützung benötigen, stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung.