Die Kanzlei für Arbeitsrecht - Rechtsanwalt Michael C. Ursel unterstützt Sie als Arbeitnehmer und/oder Betriebsrat in allen arbeitsrechtlichen Fragestellungen.
Herrn Rechtsanwalt Michael C. Ursel wurde vom Vorstand der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München am 03.02.2010 die Befugnis gemäß § 43 c BRAO erteilt, die Bezeichnung Fachanwalt für Arbeitsrecht zu führen.
Beratungs- und Vertretungsinhalte der Kanzlei für Arbeitsrecht - Rechtsanwalt Michael C. Ursel sind beispielsweise: Kündigungen, Abmahnungen, Versetzungen, Änderungskündigungen, Elternzeit, Urlaub, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Prämien, Abfindung, Aufhebungsverträge, Arbeitszeugnis, Zwischenzeugnis, Rückzahlungsforderungen von Fortbildungskosten, Betriebsübergang,nachvertragliches Wettbewerbsverbot, Überstunden und Kurzarbeit sowie Gründungen eines Betriebsrates, Betriebsvereinbarungen, Unternehmensumwandlungen, Betriebsänderungen, Interessenausgleich, Sozialplan, Einigungsstellenverfahren, tarifrechtliche Fragestellungen und andere Themen aus dem kollektiven Arbeitsrecht.
Ohne juristische Unterstützung kann man in diesen Situationen viele Fehler machen.
Nutzen Sie unsere umfassende Kompetenz und Erfahrung im Bereich Arbeitsrecht und nehmen Sie Kontakt zur Kanzlei für Arbeitsrecht auf. |