Rechtsanwalt Ursel - Betriebsratsanhörung - Arbeitsrecht
 

 
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ARBEITSRECHT
Betriebsrat

 
 
   
 
Betriebsrats-Anhörung

 

Wenn es bei Ihnen im Betrieb einen Betriebsrat gibt, dann ist dieser vor Ihrer Kündigung oder der eines Kollegen nach § 102 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) anzuhören. Eine ohne Anhörung des Betriebsrates ausgesprochene Kündigung ist unwirksam.

Achtung: Auch in diesem Fall ist es allerdings erforderlich, dass Sie als betroffener Arbeitnehmer innerhalb von 3 Wochen ab Zugang der Kündigung eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erheben (lassen).

Mit Urteil vom 13.12.2012 hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit dem Aktenzeichen 6 AZR 348/11 entschieden, dass der Betriebsrat (BR) eine Anhörung zu einer beabsichtigten Kündigung durch einen Boten oder Vertreter des Arbeitgebers nicht entsprechend § 174 Satz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) zurückweisen kann, wenn die Anhörung ohne Vollmachtsurkunde erfolgt. Eine Anhörung des Betriebsrates ist auch mündlich oder telefonisch möglich und nicht an Formvorschriften gebunden. Aus dem Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit ergibt sich, dass sich der Betriebsrat bei Zweifeln bezüglich der Vertreterstellung direkt an den Arbeitgeber wenden muss.

Sollten Sie in Bezug auf die Betriebsratsanhörung oder in einer anderen arbeitsrechtlichen Frage gerichtlich oder außergerichtliche Unterstützung benötigen, stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung.