Rechtsanwalt URSEL - Zeitarbeit - Arbeitsrecht
 

 
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Zeitarbeit - Leiharbeit - Mindestlohn - Equal Pay

Als Leiharbeiter, Leiharbeitnehmer oder Arbeitnehmer in der Zeitarbeit bekommen Sie ab dem 01.11.2012 mehr Geld. So steigt der Mindestlohn pro Stunde im Westen Deutschlands von Euro 7,89 auf Euro 8,19 und im Osten von Euro 7,01 auf Euro 7,50.
In den Branchen Chemische sowie Metall- und Elektroindustrie werden stufenweise die Tariflücken zwischen der Stammbelegschaft und den Leiharbeitnehmern geschlossen.

Achtung: In der Zeitarbeit existiert eine sehr kurze Ausschluss-/Verfallsfrist. Hier gilt es als Arbeitnehmer keine Zeit zu verlieren. Sie sollten daher bei Problemen oder Fragen unverzüglich Kontakt aufnehmen, um keinen Nachteil zu erleiden.

Sollten Sie allerdings einen Arbeitsvertrag mit Verweis auf einen Tarifvertrag mit der CGZP haben oder gehabt haben, sollten Sie möglichst zeitnah Kontakt zu uns aufnehmen. Denn die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften Zeitarbeit und PSA (CGZP) konnte keine wirksamen Tarifverträge schließen. Sie haben dann Anspruch auf das Arbeitsentgelt, das vergleichbare eigene Arbeitnehmer des Entleihers bekommen haben. (equal pay)

Zu prüfen ist hier, ob eine Wirksame Ausschlussfrist vereinbart wurde, ansonsten gilt die regelmäßige Verjährungsfrist. Auf Grund dieser sollten Sie sich möglichst bald informieren.

Vergleiche dazu: BAG, Urteil vom 13.03.2013 - 5 AZR 294/12


Werden in einem Unternehmen Leiharbeitnehmer eingesetzt, muss davor der Betriebsrat des Entleiherbetriebes nach § 99 Betriebsverfassungsgesetzt (BetrVG) beteiligt werden, § 14 Abs 3 Satz 1 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Dabei kann der Betriebsrat des Entleiherbetriebs seine Zustimmung verweigern, wenn die Leiharbeitnehmer im Unternehmen nicht nur vorübergehend eingesetzt werden sollen, Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 10.07.2013, 7 ABR 91/11.

Sollten Sie in Bezug auf die Themen Zeitarbeit und Leiharbeit oder in einer anderen arbeitsrechtlichen Frage gerichtlich oder außergerichtliche Unterstützung benötigen, stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung.