Von Überstunden spricht man, wenn die reglemäßige betriebliche bzw. die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit überschritten wird. Davon zu unterscheiden ist die sogenannte Mehrarbeit.
In vielen Arbeitsverträgen findet man die Klausel: "Mit dem Gehalt sind alle Überstunden abgegolten." Diese Pauschalabgeltung ist grundsätzlich unwirksam wie das Bundesarbeitsgericht entschieden hat, vgl. BAG, 16.05.2012
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5 AZR 347/11.
Sollten Sie in Bezug auf die Themen Überstunden/Mehrarbeit oder in einer anderen arbeitsrechtlichen Frage gerichtlich oder außergerichtliche Unterstützung benötigen, stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung.
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