Kündigung
 
 
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ARBEITSRECHT
betriebsbedingte Kündigung
Kündigungsschutz - Betriebsgröße
verhaltensbedingte Kündigung
   
 
Kündigung - Kündigungschutzklagenfrist: 3 Wochen

 

Sie können als Arbeitnehmer eine Kündigung aus betriebsbedingten, verhaltensbedigten oder in Ihrer Person liegenden Gründen vom Arbeitgeber erhalten.

In allen Fällen müssen Sie, wenn Sie sich gegen die Kündigung wehren wollen, eine Frist von drei Wochen nach Zugang der Kündigung für die Erhebung einer Kündigungsschutzklage einhalten. Tun Sie dies nicht, laufen Sie Gefahr, allein aus diesem Grund nicht nur den Arbeitsplatz, sondern auch jegliche Chance auf eine Abfindung oder sogar auf Ihnen eigentlich zustehende Gehaltszahlungen nach einer zu kurzen Kündigungsfrist zu verlieren, BAG, Urt. vom 01 September 2010 - 5 AZR 700/09.

Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Urteil vom 22. März 2012 - Az.: 2 AZR 224/11) kann der Zugang einer Kündigung grundsätzlich auch während urlaubsbedingter Abwesenheit des Arbeitnehmers durch Einwurf in dessen Hausbriefkasten erfolgen. Sollte bei Ihnen eine Kündigung kurz vor oder während des Urlaubs zugegangen sein, zögern Sie bitte keine Sekunde, sondern rufen schnellstmöglich unter der Mobilnummer 017624075742 an, um weitere Schritte zu besprechen.

Gesetzliche Kündigungsfristen verstoßen nicht gegen Europarecht

Mit Urteil vom 18. September 2014 - 6 AZR 636/13 hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass die Verlängerung der Kündigungsfristen in § 622 Abs. 2 Satz 1 BGB nicht gegen Europarecht verstößt. Das Abstellen auf die Betriebszugehörigkeit benachteiligt zwar die jüngeren Arbeitnehmer mittelbar, aber die Verlängerung der Kündigungsfrist für länger Beschäftigte ist gerechtfertigt, da die typischerweise älteren Areitnehmer für ihre Betriebstreue belohnt werden. Auch die konkreten Verlängerungsstufen sind im Sinne des Art. 2 RL 2000/78/EG angemessen und erforderlich. § 622 BGB ist daher nicht mittelbar altersdiskriminierend.

Sollten Sie Fragen bezüglich einer Kündigung haben oder eine Unterstüzung vor Gericht benötigen, stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung.