Rechtsanwalt Ursel - Schwangerschaft - Arbeitsrecht
 

 
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Schwangerschaft - Recht zur Lüge?

Um eine schwangere Frau wirksam zu schützen, hat die Rechtsprechung das Recht zur Lüge entwickelt. So darf eine Frau beispielsweise im Vorstellungsgespräch entgegen der Wahrheit auf die Frage, ob Sie schwanger sei grundsätzlich mit "nein" antworten. Das Landesarbeitsgericht Köln hat entschieden, dass dies auch gilt, wenn eine Schwangere als Schwangerschaftsvertretung eingestellt wird, LAG Köln, Urteil vom 11.10.2012, Az.: 6 Sa 641/12. So hat bereits 2001 der Europäische Gerichtshof entschieden, EuGH, Urteil vom 04.10.2001 - C 109/00.

Sollten Sie in Bezug auf Schwangerschaft und Arbeit oder in einer anderen arbeitsrechtlichen Frage gerichtlich oder außergerichtliche Unterstützung benötigen, stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung.