Ein Arbeitsvertrag ist ein Vertrag zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, der Rahmenpunkte des Arbeitsverhältnisses regelt. Ein Vertrag erfordert Antrag und Annahme. Grundsätzlich kann eine Arbeitsvertrag nicht nur schriftlich, sondern auch mündlich oder konkludent geschlossen werden. Aus Beweisgründen empfiehlt sich natürlich ein schriftlicher Abschluss.
Häufig finden sich in Arbeitsverträgen unwirksame Regelungen. So wird in vielen Fällen gegen das Transparenzgebot, das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG), das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) oder ein anderes zwingendes Gesetz verstoßen. Gerne Beraten wir Sie vor Abschluss eines Arbeitsvertrages, welche Rechte und Pflichten mit einer Unterschrift auf Sie zukommen. Aber auch wenn Ihr Arbeitsvertrag bereits unterschrieben ist, kann eine Beratung sinnvoll sein.
Sollten Sie in Bezug auf einen Arbeitsvertrag eine Beratung oder eine gerichtliche oder außergerichtliche Unterstützung benötigen, stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung.
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